Widerrufsrecht E-Commerce in der Schweiz und EU

Vergleich vom Widerrufsrecht Online-Handel Schweiz und Online Handel in der EU resp. Deutschland

Gemäss www.kmu.admin.ch gilt folgendes:

 

E-Commerce: Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU

„In der Schweiz besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. In diesem Fall muss der Webshop seine Bedingungen explizit nennen.

Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn er sich dafür entscheidet, müssen folgende Punkte in den AGB eindeutig festgeschrieben sein:

  • Bestehen des Widerrufsrechts
  • Rücktrittsfristen
  • Modalitäten des Widerrufsrechts

Wer ein Widerrufsrecht gewährt und dies explizit bekannt gibt, kann dem Kunden gewisse Ängste nehmen und während der Kaufphase das Vertrauen in den Händler stärken. Allerdings benötigt das Unternehmen dann eine entsprechende Logistik, um zurückgesendete Waren in Empfang zu nehmen.

 

Europäische Gesetzgebung

Anders als die Schweiz sieht die Europäische Union ein Widerrufsrecht ohne Verpflichtung zur Angabe von Gründen vor. Der Widerruf muss vom Käufer ausdrücklich erklärt werden und erfolgt am besten schriftlich. Die Rücktrittsfrist beträgt 14 Kalendertage ab Lieferdatum. Bereits gezahlte Beträge sind dem Käufer innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Widerrufs zu erstatten.“
E-Commerce_Widerrufrescht_in_der_Schweiz_und_der_EU

Weitere Informationen auf dem KMU-Portal von admin.ch

Laut dem „14-tägiges Widerrufsrecht: Mehr Konsumentenschutz im E-Commerce“ Artikel der NZZ vom 14.3.2014 und mit Unterstützung vom Bundesrat für einen Vorschlag vom Parlament soll es in der Schweiz Änderungen geben. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass ein allgemeines Widerrufsrecht von 14 Tagen im Online-Handel und bei Telefonverträgen gewährt werden muss.  Diese entsprechende Modifizierung des Obligationenrechts wird auch durch den Bundesrat unterstützt wie einer Mitteilung vom Bundesrat zu entnehmen ist.

Gemäss Gegner dieses Vorschlages kritisieren das falsche Verständnis der Politik bezüglich dem Online-Handel. Vor allem sind eine enorme Anzahl von unechten Bestellungen ein grosses Problem in der EU. Diese werden durch das 14-tätige Widerrufsrecht der EU entsprechend gefördert. Denn ein Kleid für eine Party am Freitag Abend wird dabei oftmals gerne bestellt. Jedoch aber auch am Montag morgen dankend dem Händler wieder zurückgebracht oder zurückgesendet. Dies ist eines der grossen Probleme, welches das Widerrufsrecht bringt. Die Kosten für die Rücksendung tragen dabei die Konsumenten.

 

Update/Nachtrag per 17.9.2014: Nationalrat hat den Vorschlag/Gesetzesentwurf bzgl. 14 Tage Widerrufsrecht im Onlinehandel Schweiz abgelehnt. Somit hat die Schweiz im Vergleich zur EU weiterhin KEIN gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht im Onlinehandel Schweiz

Kommentar E-Commerce Agentur zum Thema:

Wir begrüssen die Absicht und die Gedanken, die sich die Politik zum Thema „Widerrufsrecht im Online-Handel / Rückgaberecht im E-Commerce“ macht. Grundsätzlich sehen wir bei allen technischen Neuerungen die Problematik, dass der Staat und die Politik oftmals mit der Thematik überfordert ist. Zudem braucht es oft eine zu lange Zeit (oft Jahre) bis ein Gesetzesbeschluss in Kraft tritt. Ohne Frage darf es auch keine unüberlegten oder nicht zu Ende gedachten Schnellschüsse geben. Weiter muss der Staat resp. die Politik auch für eine entsprechende Rechtssicherheit gewährleisten.

Denn undurchdachte Schnellschüsse des Parlaments führen entsprechend auch zu Rechtsunsicherheiten sowie z.T. zu sinnlosen und aber vor allem unnötigen Gerichtsverfahren.

e-commerce / recht / Blogbeitrag: „Vergleich vom Widerrufsrecht Online Handel Schweiz mit Widerrufsrecht Online-Handel EU resp. in der EU oder in Deutschland“

aktualisierte Version per 21.03.2015