Was bedeutet das neue Datenschutz Gesetz der Schweiz für mich und mein Unternehmen?

Neues Datenschutzgesetz (revDSG)

Das neue Datenschutz Gesetz tritt in der Schweiz im Jahre 2023 in Kraft. Das revidierte Datenschutz Gesetz gilt es zwingend zu beachten für Websites und Online Auftritte von Schweizer Privatpersonen, Vereinen, Genossenschaften, Konzernen als auch Unternehmen.

Was lange währt: Das doch stark überarbeitete Schweizer Datenschutzgesetz war im zweiten Halbjahr 2022 erwartet worden, nun wird es jedoch September 2023 bis es in Kraft tritt. Als Datenschutzverordnung bzw. als ein eigenes Gesetz für den Datenschutz gibt es somit für den Rechtsraum und in der Schweiz.

Das neue Datenschutzgesetz in der Schweiz soll doch erst am 1. September 2023 und damit deutlich später als erwartet in Kraft treten. Aber aufgepasst: Die Vorbereitungsarbeiten für Unternehmen und andere betroffene Personen ist nicht zu unterschätzen.

Denn was in früheren Jahren 2022 etc. im Schweizer Parlament diskutiert und thematisiert wurde, wird im Jahr 2023 in Kraft treten.

Angelehnt an die europäischen Datenschutzverordnungen und Datenschutz-Gesetze ist das revDSG etwas weniger streng ausgelegt. Es bleibt abzuwarten wie dies in der Praxis angewandt wird. Die Gerichtspraxis dazu wird in den kommenden Jahren zeigen welcher Spielraum in der Praxis für Unternehmen und Firmen in der Schweiz gelten wird.

Bundesgerichtsentscheide zum Schweizer Datenschutz Gesetz – gibt es bereits erste BGER Urteile zum revDSG?

Das Bundesgericht mit Sitz in der Suisse Romande in Lausanne hat noch kein Urteil zum revidierten Datenschutz-Gesetz gefällt. Dies dürfte ca. im Jahre 2024, 2025 oder 2026 vermutlich erstmals der Fall sein.

Neues Datenschutzgesetz (revDSG) in der Schweiz gilt ab 2023

Was ist der Unterschied zwischen der EU un der Schweiz bezüglich Datenschutz?

Die wichtigsten Unterschiede der Schweizerischen Datenschutzverordnung Schweiz zur europäischen Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, in Kürze erklärt:

Alle Firmen bzw. Unternehmen, die sich bereits früher an die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU angepasst hatten, sollten nur noch wenige Änderungen vornehmen müssen. Der Verband namens SwissPrivacy dotLaw hat dafür extra eine hilfreiche Vergleichstabelle zwischen dem revDSG und der EU-Verordnung im Web publiziert, die über folgende Internet-Adresse einzusehen ist (in Französischer Sprache): https://swissprivacy.law/55/

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